Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden im HTC Stuttgarter Kickers e.V. regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem HTC und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle.

Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.

Anmietung von Hallenstunden

Die Anmietung von Stunden in der Tennishalle des HTC Stuttgarter Kickers e.V., Bopseräcker 1, 70597 Stuttgart, erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

Vermietung langfristiger Hallenstunden (Abonnements)

Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Abgabe einer Buchung gem. nachstehenden Möglichkeiten und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch den HTC. Die Buchung/Reservierung kann erfolgen durch:

  • Das Ausfüllen des Reservierungsformulars auf https://tennishalle-htc-stuttgart.de/ und Buchungsbestätigung der Geschäftsstelle
  • Durch eine individuelle Buchung auf der Buchungsseite https://htc-stuttgarter-kickers.ebusy.de/
  • Durch Buchung von Trainerstunden/Gruppentrainings bei unseren Trainern
  • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle; dies kann telefonisch, per Post, E-mail oder Fax erfolgen

Vermietung einzelner Hallenstunden

Bei der Anmietung einzelner noch freier Hallenstunden kommt der Mietvertrag ausschließlich durch eine Online-Buchung über das Internetportal https://htc-stuttgarter-kickers.ebusy.de/ zustande. Vor einer Online-Buchung im Internetportal ist einmalig eine persönliche Registrierung des Mieters erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Buchung einer einzelnen Hallenstunde erhalten die Mieter einen Buchungsbeleg, der die verbindliche Buchung bestätigt. Vorrangig spielberechtigt für diese Einzelstunden sind ausschließlich die Mieter mit einer elektronischen Buchungsbestätigung.

Zum Nachweis hat der jeweilige Mieter die elektronische Buchungsbestätigung zu Kontrollzwecken mit sich zu führen.

Der HTC behält sich das Recht vor, die Anzahl der im Voraus zu buchenden Einzelstunden pro Monat zu reglementieren.

Platzbelegung

Der HTC ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

 

Buchungsbestätigung / Stornierungen / Widerruf

Abos

Wird die Buchungsbestätigung/Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim HTC widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.

Einzelstunden

Stornierungen von online gebuchten Einzelstunden über das Internetportal https://htc-stuttgarter-kickers.ebusy.de/ sind nicht möglich. Verbindlich gebuchte Einzelstunden sind zu bezahlen.

Tennisstunden mit externem Trainer

Die Anmietung von Tennishallenstunden in Verbindung mit einem Tennistrainer, der keinen gesonderten Vertrag mit dem HTC hat, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Abteilungsleitung Tennis.

Bevollmächtigte

Der Clubmanager, die Vorstände und die Tennistrainer handeln im Rahmen der Vergabe einzelner Hallenstunden als Bevollmächtigte des HTC.

Mitwirkungspflicht des Hallenmieters

Der Hallenmieter sichert zu, dass die von ihm im Rahmen der Buchung bzw. des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Hallenmieter verpflichtet sich, dem HTC jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des HTC die Daten zu bestätigen.

Hallenmietpreise / Saisonzeiten

Die Hallenmietpreise werden zu Beginn einer jeden Hallensaison festgelegt und im Internetauftritt der HTC Tennishalle unter https://tennishalle-htc-stuttgart.de/ bekannt gegeben sowie auf der Buchungsseite https://htc-stuttgarter-kickers.ebusy.de/ eingepflegt.

Die Dauer der Wintersaison in der HTC Tennishalle (Traglufthalle): 1. Oktober bis Mitte/Ende April des nachfolgenden Kalenderjahres (je nach Witterung erfolgt der Abbau der HTC Tennishalle).

Rechnungslegung / Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per E-Mail übersandt. Für Einzelstunden erfolgt die Rechnungslegung durch das Internetportal htc-stuttgarter-kickers.ebusy.de.

Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto des HTC unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer.

Die Zahlung hat per Überweisung oder per Lastschriftverfahren zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat der Mieter unbeschadet von weiteren Ansprüchen des HTC (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- zu zahlen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.

Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Die Zahlung und Abwicklung einzeln gebuchter Hallenstunden erfolgt über die gewählte Zahlungsart (Lastschrifteinzug, PayPal oder Sofortüberweisung).

Verhinderung des Mieters / Ersatzmieter

Der Mieter haftet gegenüber dem HTC auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

Kündigung des Mietvertrages

Der HTC behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung die fristlose Kündigung vor. Die Kündigung des Mietvertrages durch den HTC kann nur aus wichtigem Grund erfolgen (z.B. Weitergabe an Dritte). Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

Schadensersatzansprüche

Der HTC behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

Hallenordnung

  1. Die Traglufthalle ist ausschließlich mit Tennisschuhen mit Profil zu betreten. Keine Joggingschuhe!
  2. Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.
  3. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden.
  4. Das Licht in der Tennishalle ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben. Das Licht auf den Nebenplätzen ist nicht einzuschalten.
  5. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete für die nachfolgende Stunde ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  6. Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu öffnen.
  7. Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
  8. Der Clubmanager, der Vorstand und die Tennistrainer des HTC sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.
  9. Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Der HTC bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei über 14 Grad zu halten.
  10. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”.
  11. Eine Temperatur von 12-14 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.

Sicherheit / Kameraüberwachung

Zur Sicherheit der Nutzer und zum Schutz des Eigentums des HTC ist im Innenbereich ein Kamerasystem installiert. Wir weisen darauf hin, dass Personenaufnahmen gemacht und gespeichert werden. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind.

Der Nutzer erkennt mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten der Halle ausdrücklich an, dass aus Sicherheitsgründen laut Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO und § 4 BDSG (Vandalismusprävention, Hausrecht) Aufnahmen gemacht und diese gespeichert werden dürfen.

Haftungsausschluss

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.

Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle des HTC zu melden.

Eine Haftung des Vereins und seinen Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.

Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

Geltungsbereich / Gerichtsstand / Sonstiges

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

Der HTC wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB. Der Verein wird gegenüber Dritten durch den Präsidenten oder jeweils zwei Vorstandsmitgliedern (wovon einer der Vorstand Finanzen sein muss) vertreten.

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck an der nächsten kommenden Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 01.02.2019 in Kraft.

 

gez. Vorstand des HTC-Stuttgarter-Kickers e.V.